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Lizenzvereinbarungen Software-Produkte

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (natürlicher Person oder juristischer Person) und der Profics AG. Durch Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie diesen Lizenzvertrag gelesen und verstanden haben und sich mit den nachstehenden Lizenzbedingungen einverstanden erklären. Weiterhin bestätigen Sie, dass hinsichtlich dieser Software nur dieser Lizenzvertrag rechtsgültig ist, unabhängig von früheren schriftlichen oder mündlichen Zusagen jeglicher Art. Sollten Sie mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden sein oder diesen Vertrag nicht verstehen, dürfen Sie die Software ab sofort nicht mehr verwenden und müssen das komplette Software-Paket einschliesslich der Datenträger und des schriftlichen Begleitmaterials an den Verkäufer zurückgeben, sowie evtl. erstellte Kopien vernichten. Der Kaufpreis wird Ihnen in diesem Fall voll erstattet.

1. Einräumung einer Lizenz

Die Software ist Eigentum der Profics AG und ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechte, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften sowie Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Mit dem Kauf erwerben Sie nur die Lizenz zur Nutzung der Software, nicht die Software selbst. Sie dürfen eine Kopie der Software ausschliesslich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellen oder die Software auf eine einzige Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschliesslich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Das Benutzerhandbuch und anderes schriftliches Begleitmaterial zur Software darf nicht kopiert werden.

2. Nutzungsrecht

Dieser Lizenzvertrag gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie des Software-Produkts der Profics AG, das mit dieser Lizenz erworben wurde, auf einem Einzelcomputer zu verwenden. Die Software ist auf einem Computer «in Verwendung», wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Permanentspeicher (z.B. auf einer Festplatte, CD-ROM oder einem anderen Datenträger) auf diesem Computer gespeichert ist. Nicht «in Verwendung» ist eine Kopie der Software, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der internen Verteilung an andere Computer installiert ist, vorausgesetzt, Sie besitzen für jeden Computer, auf dem die Software genutzt wird, eine eigene Lizenz.

3. Weitere Einschränkungen

Sie dürfen diese Software weder vermieten, verleasen, verleihen noch Unterlizenzen vergeben. Es steht Ihnen aber frei, die Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer an einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Kopien der Software und das gesamte schriftliche Begleitmaterial übertragen und der Dritte sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt. Fall es sich bei der übertragenen Software um eine aktualisierte Version (Update) handelt, muss die neueste Update-Version einschliesslich aller früherer Versionen übertragen werden. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu Dekompilieren oder zu Entassemblieren, es sei denn, dass und nur insoweit wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.

4. Beschränkte Garantie/Haftungsausschluss

Sie erkennen ausdrücklich an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Software auf eigene Gefahr benutzen. Die Profics AG lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich Tauglichkeit oder Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck ab. Profics AG gibt keine Garantie, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Erfordernissen entsprechen oder dass der Betrieb der Software unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert oder dass Fehler in der Software korrigiert werden müssen. Sämtliche Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen somit keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Ergebnisse und der Leistungen der Software liegt somit bei Ihnen. Sollte die Software beschädigt sein, übernehmen Sie das Risiko und die Kosten notwendiger Reparaturmassnahmen oder Korrekturen. Die Profics AG garantiert allerdings, dass die mit diesem Produkt gelieferten Medien/Datenträger, auf denen die Software ausgeliefert wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Erweist sich ein Medium dieses Produkts als fehlerhaft, ersetzt Profics AG als Lizenzgeber das fehlerhafte Medium ohne Kosten für den Käufer, wenn sich das Medium innerhalb 6 Monaten nach Kaufdatum als fehlerhaft erweist. Bei Inanspruchnahme dieser Garantie gilt das Datum der Rechnung, welche zusammen mit der Software beim Verkäufer einzureichen ist.

5. Ansprüche des Kunden

Die gesamte Haftung der Profics AG und Ihr alleiniger Anspruch bestehen nach Wahl der Profics AG entweder
a) in der Rückerstattung des Kaufpreises,
b) in der Reparatur oder
c) im Ersatz der Software.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für die Ersatz-Software übernimmt die Profics AG für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist eine Garantie. Die Garantiefrist verlängert sich somit nicht im Falle einer Ersatzlieferung.

6. Keine weitere Gewährleistung

Die Profics AG schliesst für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software und des schriftlichen Begleitmaterials aus. Dieser Ausschluss gilt auch, aber nicht ausschliesslich, für die stillschweigend angenommene Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck.

7. Keine Haftung für Folgeschäden

Die Profics AG ist nicht für irgendwelche Schäden Ihnen gegenüber haftbar, die mittelbar, konkret oder als Folgeschaden aufgrund der Benutzung dieser Software oder der Unfähigkeit diese Software zu verwenden entstehen, selbst dann, wenn die Profics AG von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Hierin eingeschlossen sind uneingeschränkt Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder finanziellen Verlusten. Unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbare gesetzliche Vorschriften zur Produkthaftung beruhen.

8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist St. Gallen.